ADR Fortbildung
Gefahrgutausbildungen
Voraussetzung
Gemäss den Unterabschnitten 8.2.1.1 und 8.2.1.5 in Kapitel 8.2 ADR. Sofern in der ADR Bescheinigung vorhanden, gilt die Auffrischng inklusive Tank und Klasse 1.
Empfehlung: Die Auffrischungsschulung sollte innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der ADR-Bescheigung absolviert werden. Die neue ADR-Bescheinigung wird dann ohne Zeitverlust um weitere 5 Jahre verlängert. Beginnend mit Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung.
Covid-19-Sonderregelung: Abgelaufene ADR-Schulungsbescheinigung gilt bis 28. Februar 2021 weiter
Inhaber/innen von ADR-Schulungsbescheinigungen, die zwischen dem 1. März 2020 und 1. Februar 2021 ablaufen, dürfen auf dem Gebiet der Schweiz und den meisten EU/EWR-Staaten (Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich usw.) weiterhin Gefahrgut befördern und die Auffrischungsschulung (Fortbildung) absolvieren sowie die Prüfung der Auffrischungschulung ablegen. Die Geltungsdauer der neuen ADR-Schulungsbescheinigung beginnt mit dem Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung. Diese Regelung gilt bis 28. Februar 2021. Siehe multilaterale Vereinbarung M330.
https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/fuehrerausweis-ausbildung/covid-massnahmen-strassenverkehr.html
Inhalte des Kurses
Gemäss den Unterabschnitten 8.2.1.1 und 8.2.1.5 in Kapitel 8.2 ADR. Sofern in der ADR Bescheinigung vorhanden, gilt die Auffrischng inklusive Tank und Klasse 1.
Empfehlung: Die Auffrischungsschulung sollte innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der ADR-Bescheigung absolviert werden. Die neue ADR-Bescheinigung wird dann ohne Zeitverlust um weitere 5 Jahre verlängert. Beginnend mit Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung.
Covid-19-Sonderregelung: Abgelaufene ADR-Schulungsbescheinigung gilt bis 30. September 2020 weiter
Inheber un Inhaberinnen einer Schulungsbescheinigung, die am 9. März 2020 oder später abgelaufen ist, dürfen auf dem Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein weiterhin Gefahrgut befördern und die Auffrischungsschulung (Fortbildung) absolvieren sowie die Prüfung der Auffrischungschulung ablegen. Die Geltungsdauer der neuen ADR-Schulungsbescheinigung beginnt mit dem Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung. Diese Regelung gilt bis 30. September 2020. Hinweis: In der EU gelten ebenfalls " Corona-Übergangsbestimmungen".
https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/fuehrerausweis-ausbildung/covid-massnahmen-strassenverkehr.html
Referenten
Gerhard Amann, Unternehmens- und Gefahrengutberater
Strasse, Schiene, Luft- und Seeverkehr (ADR, RID, IATA DGR und IMDG-Code)
Hinweis
Die Prüfungen können in drei Sprachen absolviert werden (Deutsch, Französisch und Italienisch)
Kursnummer
GG 2-2021-2
Termin
Samstag, 30. Januar 2021 von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Sonntag, 31. Januar 2021 von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kosten
CHF 460.00 inkl. Mittagessen und ADR Ausweis
CZV-Gutschrift
Gutschrift von 1 Tag
Ort
kurse.li Stiftung für Berufliche Weiterbildung, Zollstrasse 23, 9494 Schaan
Schulungsraum, 2. Obergeschoss