ADR Fortbildung
Gefahrgutausbildungen
Voraussetzung
Gemäss den Unterabschnitten 8.2.1.1 und 8.2.1.5 in Kapitel 8.2 ADR. Sofern in der ADR Bescheinigung vorhanden, gilt die Auffrischng inklusive Tank und Klasse 1.
Empfehlung: Die Auffrischungsschulung sollte innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der ADR-Bescheigung absolviert werden. Die neue ADR-Bescheinigung wird dann ohne Zeitverlust um weitere 5 Jahre verlängert. Beginnend mit Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung.
Inhalte des Kurses
Gemäss den Unterabschnitten 8.2.1.1 und 8.2.1.5 in Kapitel 8.2 ADR. Sofern in der ADR Bescheinigung vorhanden, gilt die Auffrischng inklusive Tank und Klasse 1.
Empfehlung: Die Auffrischungsschulung sollte innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der ADR-Bescheigung absolviert werden. Die neue ADR-Bescheinigung wird dann ohne Zeitverlust um weitere 5 Jahre verlängert. Beginnend mit Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung.
Referenten
Gerhard Amann, Unternehmens- und Gefahrengutberater
Strasse, Schiene, Luft- und Seeverkehr (ADR, RID, IATA DGR und IMDG-Code)
Hinweis
Die Prüfungen können in drei Sprachen absolviert werden (Deutsch, Französisch und Italienisch)
Kursnummer
GG 2-2021-4
Termin
Samstag, 27. Februar 2021 von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Sonntag, 28. Februar 2021 von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kosten
CHF 480.00 inklusive Mittagessen und ADR Ausweis
CZV-Gutschrift
Gutschrift von 1 Tag
Ort
kurse.li Stiftung für Berufliche Weiterbildung, Zollstrasse 23, 9494 Schaan
Schulungsraum, 2. Obergeschoss