Mindestanforderungen ave GAV für Arbeitseinsätze in Liechtenstein
(KMU Betriebe mit Niederlassung in der CH und EU)
FL-Recht
Ziel der Ausbildung
An diesem Nachmittag lernen Sie die Bedingungen kennen, wenn Sie Ihre Arbeitnehmer für eine Tätigkeit nach Liechtenstein entsenden.
Insbesondere wird auf die allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) und deren Vorgaben eingegangen wie auch die Meldepflicht.
Sie lernen die sozialversicherungsrechtlichen Probleme erkennen und Ihnen wird aufgezeigt auf was Sie sonst noch achten müssen.
Es wird ein umfangreicher Einblick in die entsenderrechtlichen Bestimmungen gewährt.
Inhalte des Kurses
- Was ist ein ave GAV - was bedeutet das?
- Gesetzliche Grundlagen
- von wem wird die ZPK SAVE getragen und wie wird sie zusammengesetzt (Organe)?
- Wichtige Vorgaben in einem ave GAV
- Mindestlöhne und Lohnberechnungen
- Ferienzuschläge ab dem 50. Altersjahr
- Entschädigungen (Spesen)
- Überstundenzuschläge
- Führung Stundenrapporte
- alle 15 ave GAV im FL
- Meldungen über das EMS
- Strafen und Sperrungen
- Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeiten, Bewilligung, Zuschläge
- Einreichung von geforderten Unterlagen
- Zusammensetzung Vollzugskostenbeiträge
- Sozialversicherungsrecht
- Gesetzliche Grundlagen und Meldepflichten wie auch Bescheinigungen
- Steuerrecht (Kurzinfos)
- MWST-Recht (Kurzinfos)
Zielgruppe
Entsender aus den benachbarten Ländern, welche Arbeitnehmer/innen nach Liechtenstein zwecks Ausführung von Arbeiten entsenden.
Referenten
Volker Frommelt von der Zentralen Paritätischen Kommission (ZPK)
Ralph Büchel der Caveris AG, Ruggell
Ansprechpartner
Alexandra Meier, kurse.li, Zollstrasse 23, 9494 Schaan
Kursnummer
BW 93-2021-1
Termin
Mittwoch, 10. März 2021 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Kosten
CHF 250.00
Mitglieder der Wirtschaftskammer Liechtenstein CHF 210.00
Ort
kurse.li Stiftung für Berufliche Weiterbildung, Zollstrasse 23, 9494 Schaan
Schulungsraum, 2. Obergeschoss - West